Alle evangelischen Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland können sich jährlich bis zum 30. Juni mit ihren Projekten um eine Förderung für das folgende Jahr bewerben. Vorstand und Kuratorium der Stiftung entscheiden bis zum 15. November über die Anträge. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Höhe der möglichen Zuwendungen beträgt bis zu 1/3 der Projektkosten.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst soll bis zum 30. Juni lediglich eine Voranmeldung (Antragsformular 1) erfolgen. Bestehen Aussichten auf eine Förderung, erbittet die Stiftung dann eine ausgearbeitete Antragstellung (Antragsformular 2), mit Abgabefrist 30. September. So soll vermieden werden, dass Kindergärten viel Arbeit in Anträge mit wenig Aussicht auf Förderung investieren.

Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien können Sie hier mit dem Programm Acrobat-Reader öffnen, ausfüllen und ausdrucken (ausgefüllte Datei kann nicht gespeichert werden):

Die Antragsformulare schicken Sie bitte an die Geschäftsstelle der Stiftung Senfkorn:

Stiftung Senfkorn
c/o Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt

Fax-Nr. 0361/51800-509
senfkorn@ekmd.de